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   KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10   

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https://dejure.org/2012,5417
KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,5417)
KG, Entscheidung vom 30.01.2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,5417)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,5417)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung; Vorenthaltung der Mietsache; Schlüsselrückgabe; Besitzaufgabe; Rückgabe der Mieträume

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnungsschlüsselübergabe an Vermieter - Besitzaufgabe und Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wille zur vollständigen Besitzaufgabe muss eindeutig sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache bei Herausgabe nur eines Schlüssels

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herausgabe nur eines Schlüssels kann für Wohnungsrückgabe ausreichen - Erkennbarer Wille des Mieters zur vollständigen Besitzaufgabe sowie Ermöglichung eines ungestörten Gebrauchs für Vermieter erforderlich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumung: Wille zur vollständigen Besitzaufgabe muss eindeutig sein! (IMR 2012, 191)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 576
  • ZMR 2012, 693
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Überlässt der Mieter dem Vermieter zwar den Besitz, entfernt er aber seine in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenstände (ausgenommen in geringem Umfange) nicht, so gibt er die Mietsache nicht zurück, sondern enthält sie dem Vermieter vor (BGHZ 104, 285 = NJW 1988, 2665 = WM 1988, 1277; OLG Düsseldorf GE 2002, 1194).

    Der Umstand, dass der Mieter Einrichtungen in der Mietsache nicht entfernt, kann aber der Annahme einer Rückgabe entgegenstehen und damit einer Vorenthaltung begründen, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung des Mietobjektes anzunehmen ist (BGHZ 104, 285; Bub/ Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, V. A., Rdnr. 60).

  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die "Rückgabe" der Mietsache grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters (BGH, Urteile vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98 - NJW 2000, 3203, 3206; vom 7. Februar 2001 - XII ZR 118/98 - NJ 2001, 535 f).

    Dass der Vermieter/Verpächter (vorübergehend) die Möglichkeit erhält, während des (auch nur mittelbaren) Besitzes des Mieters die Mieträume besichtigen zu lassen, genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2000 a.a.O; BGH, WuM 2004, 21).

  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 118/98

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Eigentümers eines nach dem VermG

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die "Rückgabe" der Mietsache grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters (BGH, Urteile vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98 - NJW 2000, 3203, 3206; vom 7. Februar 2001 - XII ZR 118/98 - NJ 2001, 535 f).

    Zum anderen ist eine vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters erforderlich (BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 a.a.O), wobei der Vermieter hiervon Kenntnis erlangen muss ; andernfalls hat das Mietverhältnis sein tatsächliches Ende nicht gefunden (vgl. Gramlich in: Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. Kap. VI Rdnr. 40).

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlosten Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen lässt, an sich keine Vorenthaltung gesehen werden (BGHZ 86, 204; WM 74, 260).
  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Dass der Vermieter/Verpächter (vorübergehend) die Möglichkeit erhält, während des (auch nur mittelbaren) Besitzes des Mieters die Mieträume besichtigen zu lassen, genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2000 a.a.O; BGH, WuM 2004, 21).
  • OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 6/05

    Schlüsselrückgabe bei endgültiger Aufgabe des Mietbesitzes -

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Ausnahmsweise kann nämlich auch die Rückgabe nur eines Schlüssels genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 525; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 727;OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2009, 577; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 441; Bub/Treier/Scheuer, a.a.O., V.A, Rdnr. 9).
  • OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4334/95

    Zurückweisung der Kündigung eines Mietvertrages wegen fehlender Anwaltsvollmacht;

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (OLG Hamburg, ZMR 1996, 259; OLG München ZMR 1996, 557; OLG Hamm ZMR 1996, 372).
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlosten Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen lässt, an sich keine Vorenthaltung gesehen werden (BGHZ 86, 204; WM 74, 260).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Ausnahmsweise kann nämlich auch die Rückgabe nur eines Schlüssels genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 525; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 727;OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2009, 577; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 441; Bub/Treier/Scheuer, a.a.O., V.A, Rdnr. 9).
  • OLG Hamburg, 14.08.2003 - 4 U 58/01

    Zur mangelnden Erfüllung der Schlüsselrückgabepflicht bei einem beendeten

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Ausnahmsweise kann nämlich auch die Rückgabe nur eines Schlüssels genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 525; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 727;OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2009, 577; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 441; Bub/Treier/Scheuer, a.a.O., V.A, Rdnr. 9).
  • OLG Koblenz, 02.11.2004 - 12 U 1530/03

    Wohnraummietvertrag: Bindungswirkung der im Vorprozess angenommenen

  • KG, 21.10.2002 - 8 U 252/01

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache; Verletzung

  • KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14

    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs:

    Zwar steht auch der Einbehalt eines Schlüssels einer Herausgabe nicht entgegen, wenn aus der Rückgabe der übrigen Schlüssel der Wille des Mieters zur vollständigen und endgültigen Besitzaufgabe unzweideutig hervortritt (vgl. KG, Urteil v. 30.1.2012 - 8 U 192/10 -, juris Rn. 39; BGH, Urteil vom 19.11.2003 - XII ZR 68/00 -, juris Rn. 21).
  • LG Bonn, 10.02.2017 - 1 O 201/16

    Hochwasser; Mietmangel; Rückgabepflicht; Mietminderung

    Die Rückgabe von nur einem Schlüssel kann deshalb für die Erfüllung dieses Vermieteranspruches schon ausreichend sein (vgl. KG Berlin, Urt. v. 30.01.2012 - 8 U 192/10 = juris Rd.39 ff.; OLG Köln, Urt. v. 27.01.2006 - 1 U 6/05 = juris Rd.15 ff.; OLG Brandenburg NZM 2000, 463; Streyl, aaO., § 546 Rd.28).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 44/12

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Pflichtverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hiervon abweichend die Auffassung vertreten wird, ausnahmsweise genüge für eine ordnungsgemäße Rückgabe von Mieträumen die Rückgabe nur eines Schlüssels, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortrete und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht werde (Senat, OLGR 2008, 727; KG ZMR 2012, 693; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 577; OLG Köln, OLGR 2006, 525; OLG Hamburg, OLGR 2004, 441), mag dahin stehen, ob hieran im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des BGH festgehalten werden kann.
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